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Nachlassverwaltung durch den Notar

Nachlassverwaltung – was bedeutet das?

Bis zur endgültigen Aufteilung ( “ Erbauseinandersetzung“) kann keiner der Erben über sein Erbteil allein oder Nachlassgegenstände allein verfügen – der Nachlass wird gemeinschaftliches Vermögen der Erben. Auch über den Anteil kann nicht allein verfügt werden.

Die Miterben haben entsprechend ihrem Erbanteil das gleiche Mitspracherecht. Mehrheitsbeschlüsse reichen bei üblichen Aufgaben der Verwaltung des Nachlasses – Verfügung über Nachlassgegenstände müssen einstimmig getroffen werden.

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